Fachanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Die Fachanwältin/der Fachanwalt für Arbeitsrecht ist ein Rechtsanwalt mit zusätzlicher Qualifikation auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, welche der zuständigen Rechtsanwaltskammer durch Einreichen von Unterlagen (theoretische Kenntnisse in Form von Prüfungsarbeiten sowie bearbeitete Mandate aus der Praxis) nachzuweisen ist. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwältin/Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen. Jedes Jahr sind Fortbildungsstunden zu leisten und nachzuweisen, ansonsten wird die Fachanwaltschaft aberkannt.

Es ist immer sinnvoll, sich gleich durch einen Spezialisten auf dem Rechtsgebiet des Arbeitsrechts vertreten zu lassen. Dieser kann die aufkommenden Streitfragen zumeist bereits im Vorfeld erkennen und einschätzen und eine entsprechende Strategie für das Vorgehen gemeinsam mit der Mandantin/dem Mandanten entwickeln.

Hierfür wiederum sind eine enge Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant/in sowie ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis unabdingbar.

Da rechtliche Probleme für die meisten Mandanten sehr belastend sind und sich nicht selten auf ihren gesamten Alltag auswirken, ist ein einfühlsamer, aber auch zielorientierter Umgang enorm wichtig. Zögern Sie daher nicht, mich zu kontaktieren! Je eher man die Probleme angeht, umso schneller gibt es eine Lösung, zumal im Arbeitsrecht häufig sehr kurze Fristen gelten. Ich unterstütze Sie gern mit Rat und Tat!

Beruflicher Werdegang von Rechtsanwältin Silke Kretschmer, geb. Johannsen

geb. in Berlin
1995 – 2000Studium der Rechtswissenschaften an der FU Berlin › Abschluss 1. Staatsexamen im Freischuss
2002 – 2004Referendariat in Berlin › Abschluss 2. Staatsexamen
2004Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei der Rechtsanwaltskammer Berlin › Tätigkeit als Rechtsanwältin in Berlin und Brandenburg
seit 2015Fachanwältin für Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag – Aufhebung, Abwicklung, Befristung

Nicht selten betreffen Probleme am Arbeitsplatz den Inhalt des Arbeitsvertrages. Eine präzise Prüfung einzelner Vertragsklauseln sollte erfolgen, denn bestimmte Formulierungen können unwirksam sein, was auf den ersten Blick gar nicht auffällt. Auch kann es z.B. sein, dass die vereinbarte Befristung eines Arbeitsvertrages tatsächlich unwirksam ist, dieser also in Wirklichkeit unbefristet ist.

Auch Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge sind genau unter die Lupe zu nehmen. Der Aufhebungsvertrag beendet das Vertragsverhältnis einvernehmlich, wohingegen der Abwicklungsvertrag die Folgen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus einem anderen Grund regelt, zum Beispiel nach Ausspruch einer Kündigung. Es ist hierbei von beiden Parteien beabsichtigt, alle bestehenden bzw. gegebenenfalls noch fällig werdenden Ansprüche abschließend zu regeln, um Streit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu vermeiden. Sind die gewählten Vertragsklauseln jedoch unwirksam, lässt sich der Gang vor Gericht oft nicht vermeiden. Dieses ist belastend, unerfreulich und oft zeitintensiv..

Kündigung

Der Ausspruch einer Kündigung ist oftmals der Auslöser für die Streitigkeiten. Es folgt meist die Erhebung der Kündigungsschutzklage durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer.

Vor Gericht wird um die Wirksamkeit der Kündigung gestritten. In den meisten Fällen einigen sich die Parteien im Laufe des Verfahrens auf einen sogenannten Vergleich, einen vor Gericht geschlossenen Vertrag zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in. In diesem wird eine Einigung hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erzielt. Meist werden weitere Ansprüche, wie zum Beispiel Zahlungsansprüche (ausstehende Gehaltsansprüche, Annahmeverzugslohnansprüche, Weihnachtsgeld, Urlaubsabgeltungsansprüche etc.), Urlaubsansprüche oder der Zeugnisanspruch mit geregelt. Häufig einigen sich die Parteien auch auf eine Abfindung zum Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes.

Abmahnung, Weisungsrecht

Die anwaltliche Vertretung soll nicht immer die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Ziel haben. Oftmals sind nur kleinere Probleme aus der Welt zu schaffen. Hier ist stets ein professioneller und zugleich sensibler Umgang mit der Gegenseite gefragt, um das Vertrauensverhältnis nicht zu schädigen.

Nicht selten wird auch über die Wirksamkeit – und Haltbarkeit – einer Abmahnung gestritten.

Zu nennen sind ferner Unstimmigkeiten zwischen Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in, die die Art oder den Umfang der übertragenen Arbeitsaufgaben betreffen (Frage: Darf man mir andere Aufgaben zuweisen als die bisher von mir erledigten?). Hier kommt es darauf an, ob das Weisungsrecht (Direktionsrecht) ordnungsgemäß ausgeübt wurde.

Haben Sie eventuell ein anderes Rechtsproblem, welches hier nicht aufgeführt ist? Nehmen Sie trotzdem mit mir Kontakt auf und schildern Sie mir Ihr Anliegen.

Schwerbehindertenrecht, Mutterschutzrecht

Sofern Probleme am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenrecht auftreten, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an mich. Als Schwerbehinderte/r genießen Sie schließlich einen besonderen (Kündigungs-) Schutz.

Auch als werdende Mutter oder in der Elternzeit sind Sie arbeitsrechtlich besonders schutzwürdig.

Fristen

Bitte denken Sie stets daran, dass es im Arbeitsrecht viele kurze Fristen gibt, nach deren Ablauf Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können.

Zahlreiche Fristen stehen in Gesetzen, also „versteckt“ für all diejenigen, die auf dem Gebiet des Arbeitsrechts nicht so versiert sind. Eine der wichtigsten gesetzlichen Fristen befindet sich in § 4 des Kündigungsschutzgesetzes. Nach Zugang einer Kündigung ist danach eine Dreiwochenfrist für die Klageerhebung zum Arbeitsgericht einzuhalten. Wird diese Frist versäumt, ist es meist aussichtslos, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen.

Gesetzliche Fristen sind z.B. auch einzuhalten, wenn es um die Erhebung einer sog. Entfristungsklage oder die Geltendmachung von Ansprüchen nach einer Diskriminierung am Arbeitsplatz geht.

Häufig finden Sie Fristenregelungen auch in Ihrem Arbeitsvertrag oder in einem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag.

Zögern Sie daher nicht, sich durch eine Spezialistin oder einen Spezialisten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts unmittelbar nach Erhalt der Kündigung oder Auftauchen eines Problems am Arbeitsplatz beraten zu lassen.

Die Fachanwältin bzw. der Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt die einschlägigen Fristen und wird diese prüfen und für Sie überwachen.

Benötigte Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Anliegens:

  • Arbeitsvertrag nebst aller Änderungen bzw. Ergänzungen
  • wenn vorhanden: Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Haustarifvertrag
  • sonstige Dokumente wie Kündigungsschreiben, Abmahnung, Arbeitszeugnis
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • ggf. bisher geführte Korrespondenz

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bitte ich um Bekanntgabe der Versicherung sowie der Vertragsnummer.

Nehmen Sie Kontakt auf!

Die Beratung und weitere Zusammenarbeit kann auf Wunsch telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Die Abrechnung erfolgt fair und für Sie nachvollziehbar. Ich freue mich über Ihre Kontaktaufnahme und das von Ihnen entgegengebrachte Vertrauen.

Anschrift

Silke Kretschmer – Rechtsanwältin
Medonstraße 12

14532 Kleinmachnow

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Fax: 033203 / 67 95 20

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